Everett Visuals
Clarenbachstraße 19
47229 Duisburg
E-Mail: info@everett-visuals.de

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Everett Visuals (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Foto-, Video- und Contentproduktion.
(2) Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:
Imagefilme
Werbe- und Unternehmensfilme
Recruiting-Videos
Social-Media-Content
Eventbegleitungen
Business- und Unternehmensfotografie
Produktfotografie
Drohnenaufnahmen
Videoschnitt und Postproduktion
Content-Beratung sowie weitere kreative Mediendienstleistungen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(4) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit einzelne Bestimmungen keine abweichende Regelung treffen.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Angebotsannahme,
Unterzeichnung eines Vertrages,
schriftliche Auftragsbestätigung,
oder eine eindeutig dokumentierte Zustimmung per E-Mail oder Messenger.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Projekts geeignete Dritte oder Subunternehmer einzusetzen.

§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer schriftlichen Leistungsbeschreibung.
(2) Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:
Projektplanung
Konzeption
Storyboardentwicklung
Dreharbeiten
Fotoproduktion
Drohnenaufnahmen
Videoschnitt
Farbkorrektur (Color Grading)
Tonbearbeitung
Animationen
Export und Bereitstellung der vereinbarten Endprodukte.
(3) Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich einen kreativen Erfolg entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine bestimmte Werbewirkung.
(4) Wünsche des Auftraggebers, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Logos, Texte, Ansprechpartner, Genehmigungen und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die aufgrund verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Liefertermine entsprechend.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverletzungen, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte entstehen.

§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot.
(2) Everett Visuals arbeitet nach der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Dies entspricht auch deinem bisherigen Vertragsmuster.
(3) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Auftragssumme fällig.
(4) Die verbleibenden 70 % sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, sofern sich Projekte über einen längeren Zeitraum erstrecken oder mehrere Produktionsabschnitte umfassen.
(6) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich weitere Leistungen zurückzuhalten.

§ 6 Zusatzleistungen
(1) Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots oder Vertrages sind, gelten als Zusatzleistungen.
Hierzu zählen insbesondere:
zusätzliche Drehtage
zusätzliche Shootingzeiten
nachträgliche Konzeptänderungen
weitere Exportformate
zusätzliche Animationen
zusätzliche Schnittfassungen
nachträgliche Änderungswünsche
kurzfristige Terminänderungen
sonstige Mehraufwände.
(2) Im Angebot enthalten sind maximal zwei Korrekturschleifen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(3) Jede weitere Änderungs- oder Korrekturschleife wird nach tatsächlichem Aufwand mit einem Stundensatz von 75,00 € berechnet. Dieser Stundensatz entspricht auch deinem bisherigen Vertragsmodell für Zusatzleistungen.


§ 7 Termine und Lieferfristen
(1) Vereinbarte Produktions- und Liefertermine gelten ausschließlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Die Lieferzeit wird individuell zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart und richtet sich insbesondere nach Art und Umfang des Projekts sowie der rechtzeitigen Mitwirkung des Auftraggebers.
(3) Lieferfristen beginnen erst, wenn
sämtliche für die Durchführung erforderlichen Informationen vorliegen,
erforderliche Freigaben erteilt wurden,
vereinbarte Anzahlungen vollständig eingegangen sind.
(4) Verzögerungen, die durch den Auftraggeber, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, technische Ausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entstehen, verlängern die Lieferfrist angemessen.
(5) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über erhebliche Verzögerungen unverzüglich.

§ 8 Termine, Verschiebungen und Stornierungen
(1) Mit Eingang der vereinbarten Anzahlung gilt der Produktionstermin als verbindlich reserviert.
(2) Die geleistete Anzahlung dient der Reservierung von Produktionskapazitäten und wird im Falle einer Stornierung nicht erstattet.
(3) Erfolgt eine Stornierung durch den Auftraggeber, gelten zusätzlich folgende Ausfallvergütungen:
bis 30 Kalendertage vor dem Termin: ausschließlich Einbehalt der geleisteten Anzahlung,
14 bis 29 Kalendertage vor dem Termin: 30 % der vereinbarten Auftragssumme,
7 bis 13 Kalendertage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Auftragssumme,
weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin: 80 % der vereinbarten Auftragssumme,
am Produktionstag oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Auftragssumme.
Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Reise-, Hotel-, Miet- oder Genehmigungskosten) sind zusätzlich zu erstatten, sofern diese nicht mehr kostenfrei storniert werden können.
(4) Wird ein Termin auf Wunsch des Auftraggebers verschoben, entscheidet der Auftragnehmer nach Verfügbarkeit über einen Ersatztermin. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

§ 9 Reisekosten
(1) Produktionen innerhalb des Stadtgebiets Duisburg sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne zusätzliche Fahrtkosten.
(2) Für Produktionen außerhalb von Duisburg wird eine Kilometerpauschale entsprechend dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung berechnet.
(3) Entstehen durch die Durchführung eines Projekts weitere Reise-, Übernachtungs-, Park-, Maut- oder sonstige Nebenkosten, werden diese dem Auftraggeber nach vorheriger Vereinbarung in Rechnung gestellt.

§ 10 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung werden die vereinbarten Fotos, Videos oder sonstigen Medien dem Auftraggeber zur Abnahme bereitgestellt.
(2) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich mitzuteilen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Beanstandung, gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen. Diese Regelung entspricht der bereits in deinem bisherigen Vertrag verwendeten Abnahmefrist.
(4) Geringfügige gestalterische Abweichungen oder subjektive Geschmacksunterschiede stellen keinen Mangel dar.

§ 11 Korrekturen
(1) Im vereinbarten Angebot sind grundsätzlich maximal zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Eine Korrekturschleife umfasst ausschließlich Änderungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Konzepts.
(3) Änderungswünsche, die eine grundlegende Neukonzeption, neue Dreharbeiten oder erhebliche Umgestaltungen erforderlich machen, gelten als Zusatzleistungen.
(4) Weitere Änderungswünsche nach Ausschöpfung der enthaltenen Korrekturschleifen werden mit 75,00 € pro Stunde berechnet.

§ 12 Rohdaten
(1) Rohdateien, unbearbeitete Fotos, Videomaterial, Projektdateien, Schnittdateien sowie sonstige Produktionsdaten bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.
(3) Die Herausgabe von Rohdaten kann ausschließlich aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung erfolgen.

§ 13 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den gelieferten Endprodukten. Dies entspricht auch der Regelung in deinem bisherigen Vertrag.
(3) Die Nutzung ist ausschließlich im vereinbarten Umfang zulässig.
(4) Eine Weitergabe, Bearbeitung, Veränderung oder Weiterlizenzierung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, sofern dies nicht bereits ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.

§ 14 Urheberrecht und Referenznutzung
(1) Everett Visuals bleibt Urheber sämtlicher erstellter Werke.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die entstandenen Arbeiten einschließlich Fotos, Videos, Standbildern, Logos des Auftraggebers sowie Projektbeschreibungen zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Hierzu gehören insbesondere:
die Unternehmenswebsite,
Social-Media-Kanäle,
Online-Portfolios,
Präsentationen,
Wettbewerbe,
Messen,
Werbematerialien.
(3) Wünscht der Auftraggeber keine Veröffentlichung, ist dies vor Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen und ausdrücklich zu vereinbaren.
(4) Vertrauliche Inhalte oder Betriebsgeheimnisse werden vom Auftragnehmer selbstverständlich nicht veröffentlicht.
§ 15 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(4) Für technische Defekte, Datenverluste, Ausfälle von Speichermedien oder sonstige unvorhersehbare technische Ereignisse haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Dritte, Behörden, Wetterbedingungen oder sonstige Umstände außerhalb seines Einflussbereiches entstehen.

§ 16 Verantwortung für bereitgestellte Inhalte
(1) Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere Logos, Bilder, Videos, Musik, Schriftarten, Texte oder Marken, frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte bestehen.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der bereitgestellten Inhalte.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten entstehen.

§ 17 Drohnenaufnahmen
(1) Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Erforderliche Flugverbote, behördliche Auflagen oder kurzfristige Wetterbedingungen können dazu führen, dass geplante Luftaufnahmen nicht durchgeführt werden können.
(3) Kann eine Drohnenaufnahme aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht durchgeführt werden, stellt dies keinen Mangel der vereinbarten Leistung dar, sofern eine gleichwertige Alternative angeboten wird oder die Durchführung objektiv unmöglich ist.

§ 18 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Krieg, Streik oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, entbinden beide Vertragsparteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
(2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über derartige Ereignisse unverzüglich informieren und gemeinsam eine angemessene Lösung anstreben.

§ 19 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers zu entnehmen.
(3) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet, soweit keine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers eine weitergehende Verarbeitung erlaubt.

§ 20 Archivierung von Projektdaten
(1) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Rohdaten, Projektdateien oder fertige Endprodukte dauerhaft zu archivieren.
(2) Nach Abschluss des Projekts können Produktionsdaten gelöscht werden.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Dateien unmittelbar nach Erhalt selbst zu sichern.

§ 21 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentlich zugänglichen Unterlagen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Duisburg.
(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Everett Visuals und dem Auftraggeber, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Back to Top